Haushaltsauflösung: Was lässt sich verkaufen und wer kauft es?
Silber, Münzen, Porzellan: Manches bringt Geld, vieles nicht. Welche Wege es gibt, was Sie realistisch erwarten können und wann sich der Eigenverkauf nicht lohnt.
Bei einer Haushaltsauflösung stellt sich schnell die Frage, ob sich aus dem Hausrat Geld machen lässt. Manchmal ja, oft nur wenig. Dieser Beitrag zeigt, welche Dinge gefragt sind, an wen Sie sie verkaufen können, was ein privater Flohmarkt realistisch bringt und worauf Sie bei einem Nachlass achten sollten.
Was lässt sich bei einer Haushaltsauflösung verkaufen?
Gefragt sind vor allem Dinge aus Edelmetall, Sammlungen und gut erhaltene Stücke bekannter Hersteller: Silber, Münzen, Schmuck und Uhren, Porzellan, Gemälde, Schallplatten, Werkzeug sowie Möbel aus Massivholz, etwa aus der Gründerzeit oder dem Jugendstil. Der Zustand und die Herkunft entscheiden über den Preis.
Ankäufer nennen unter anderem diese Gruppen als verkäuflich:
- Edelmetall: Tafelsilber, Münzen, Medaillen und alter Schmuck; bei Silber und Gold richtet sich der Wert nach dem Metallpreis, auch bei beschädigten Stücken
- Porzellan: Markenware von Herstellern wie Meissen, KPM, Rosenthal oder Villeroy und Boch
- Möbel: alte Massivholzmöbel bestimmter Epochen, keine Serienware
- Sammlungen: Briefmarken, Schallplatten, Spielzeug, Uhren, Bilder und Drucke
- Werkzeug und Technik: gut erhaltene Markenwerkzeuge, Musikinstrumente
Was sich über die Jahre verändert hat: Nicht alles, was noch ganz ist, findet auch einen Käufer. Dunkle Schrankwände, Standardgeschirr und Nippes sind kaum gefragt.
An wen verkauft man Sachen aus einer Haushaltsauflösung?
Je nach Gegenstand kommen fünf Wege infrage: Online-Portale wie Kleinanzeigen oder eBay für Einzelstücke, ein Flohmarkt für Kleinkram, Auktionshäuser für Wertvolles, spezialisierte Ankäufer und Händler für Antiquitäten, Münzen oder Schmuck sowie Sozialkaufhäuser, die gebrauchsfähige Waren annehmen. Welcher Weg passt, hängt vom Wert und von Ihrer Zeit ab.
Die Wege unterscheiden sich in Aufwand und Ertrag:
- Kleinanzeigen und eBay: meist der beste Preis, aber Fotos, Texte, Nachfragen und Abholtermine kosten viel Zeit
- Flohmarkt: geeignet für Geschirr, Bücher und Dekoration, der Erlös pro Stück bleibt klein
- Auktionshaus: sinnvoll bei Gemälden, Silber oder Sammlungen, Einlieferer zahlen in der Regel eine Provision
- Ankäufer und Antiquitätenhändler: schnell und bequem, aber sie müssen weiterverkaufen und zahlen deshalb deutlich weniger als den Marktwert
- Spende: Die Diakonie Essen nimmt über ihre Neue Arbeit zum Beispiel Haushaltswaren, Geschirr, Werkzeug und Schallplatten an, aber nur zum Abgeben und nicht alle Möbel. Help2007 Essen holt laut eigener Auskunft gebrauchsfähige Möbel kostenlos ab. Fragen Sie vorher nach, was angenommen wird.
Mehrere Angebote einzuholen lohnt sich bei Wertvollem immer, denn das Spektrum der Gebote ist oft groß.
Wie viel bringt der Verkauf realistisch?
Meist weniger, als man hofft. Der Großteil eines Haushalts besteht aus Möbeln, Textilien, Küchenzeug und Büchern, die kaum Geld einbringen. Einzelne Stücke können sich lohnen, ein ganzer Hausstand selten. Händler zahlen in der Regel weniger als den Marktwert, weil sie selbst weiterverkaufen und Gewinn machen müssen.
Dazu kommt Ihr eigener Aufwand. Wer jeden Kochtopf einzeln inseriert, braucht Wochen und muss Interessenten durch die Wohnung führen, solange die Wohnung ohnehin geräumt werden soll. Wenn ein Termin drückt, etwa die Wohnungsübergabe, ist Eigenverkauf oft die teurere Lösung.
Bei uns läuft es so: Verwertbares rechnen wir auf den Festpreis an, schriftlich beziffert im Angebot. Das spart Ihnen die Verkaufsarbeit. Wie der Preis zustande kommt, steht auf der Seite Kosten. Welche Leistungen dazugehören, erklärt die Seite zur Haushaltsauflösung.
Was gilt für einen privaten Flohmarkt?
Ein privater Flohmarkt ist für Hausrat gut geeignet, wenn Sie Zeit haben und viele kleine Dinge loswerden wollen. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem eigenen Besitz ist in der Regel Privatsache. Die Veranstalter legen aber Standgebühr und Regeln fest. Informieren Sie sich vorher über Termine und Bedingungen.
Das Steuerrecht ist bei normalem Hausrat meist unkritisch. Nach § 23 des Einkommensteuergesetzes kann ein Gewinn aus einem privaten Verkauf nur steuerpflichtig sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt, und Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausdrücklich ausgenommen. Bei einem Erbe zählt dabei der Zeitpunkt, an dem der Verstorbene das Stück erworben hat. Außerdem bleiben Gewinne unter 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Wer regelmäßig und organisiert zukauft und weiterverkauft, kann dagegen als gewerblich gelten. Bei größeren Sammlungen oder Zweifeln fragen Sie einen Steuerberater, dieser Beitrag ersetzt keine Beratung.
Was sollten Erben vor dem Verkauf beachten?
Verkaufen oder verschenken Sie nichts, bevor der Erbfall geklärt ist. Gehört der Nachlass einer Erbengemeinschaft, gehören die Sachen allen gemeinsam, und Verkäufe sollten abgesprochen sein. Bei Verdacht auf Wertvolles holen Sie vor dem Verkauf eine Schätzung ein, bei Gemälden, Antiquitäten oder größeren Sammlungen am besten von einem unabhängigen Gutachter.
Diese Schritte helfen in der Praxis:
- Erinnerungsstücke, Dokumente und Wertsachen zuerst sichern, bevor etwas den Raum verlässt
- Schmuck, Münzen, Bargeld und Papiere gründlich suchen, auch in Büchern, Schubladen und Kleidung
- Bei Streit über einzelne Stücke zuerst einigen und erst dann verkaufen
- Wertvolles fotografieren und die Herkunft notieren
Wer wegen eines Todesfalls räumt, findet in der Situation Erbfall und Todesfall die Abläufe. Wer die Räumung bezahlt, klärt der Beitrag Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Wann lohnt sich der Eigenverkauf nicht?
Er lohnt sich nicht, wenn die Zeit knapp ist, der Hausrat überwiegend aus Standardware besteht oder Sie weit entfernt wohnen. Dann kostet jede Woche Mietzeit mehr, als der Verkauf einbringt. Sinnvoll ist ein Mittelweg: Wertvolles selbst anbieten oder schätzen lassen und den Rest geschlossen räumen lassen.
Quellen
- fritsch-haushaltsaufloesung.de
- antik-ankauf-nrw.de
- neue-arbeit-essen.de
- help2007-essen.de
- gesetze-im-internet.de
- kanzlei-herfurtner.de
Häufige Fragen
Wer kauft Sachen aus einer Haushaltsauflösung?
Antiquitätenhändler, Münz- und Schmuckankäufer, Auktionshäuser und private Käufer über Kleinanzeigen oder eBay. Gebrauchsfähigen Hausrat nehmen außerdem Sozialkaufhäuser an. Bei Wertvollem lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen.
Lohnt sich ein privater Flohmarkt bei einer Haushaltsauflösung?
Für Geschirr, Bücher und Dekoration kann er sich lohnen, wenn Sie Zeit haben. Der Erlös pro Stück ist klein, und bei knappem Räumungstermin kostet der Aufwand mehr, als er einbringt.
Muss ich Einnahmen aus dem Verkauf von Nachlass versteuern?
Bei normalem Hausrat in der Regel nicht, denn Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind von der Spekulationssteuer ausgenommen. Bei Sammlungen, häufigem Verkauf oder Zweifeln hilft ein Steuerberater weiter.
Darf ich Sachen verkaufen, bevor der Erbfall geklärt ist?
Besser nicht. Gehört der Nachlass einer Erbengemeinschaft, sollten alle Erben zustimmen. Verkaufen oder verschenken Sie erst, wenn geklärt ist, wer was erbt.
